SATZUNG
des
Vereins der Freunde und Förderer der Grundschule Lieme
der Alten
Hansestadt Lemgo
(Stand 29.11.2010)
§1 Name und Sitz
Der Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Lieme (Förderverein der Grundschule Lieme) hat seinen Sitz in Lemgo und muss in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lemgo eingetragen werden.
§2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 613; 1977 I, S. 269) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Grundschule Lieme in allen Bereichen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Vorfinanzierung von Klassenfahrten, Hilfe für sozial schwache Schüler bei Fahrten und Lernmitteln, sonderpädagogische Maßnahmen, Unterstützung von Partnerschaften, Gestaltung des Schulhofes etc.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können werden:
a) Eltern von Schülern und ehemalige Schüler der Schule
b) Angehörige und ehemalige Angehörige des Lehrerkollegiums der Schule
c) sonstige Personen und Personenvereinigungen, die gewillt sind, sich im Sinne dieser Satzung (§ 2) zu betätigen.
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Sie endet durch eine schriftliche Austrittserklärung, die zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam wird, oder durch Ausschluss, über welchen der Vorstand beschließt, wenn ein Mitglied gegen § 2 der Satzung verstößt oder länger als ein Jahr keinen Beitrag bezahlt.
§4 Organe des Vereins
(1) Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Kuratorium.
(2) Mitgliederversammlung. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird von der/vom Vorsitzenden mindestens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Auf dieser Versammlung ist von der/vom Vorsitzenden der Geschäftsbericht und von der/vom Schatzmeister/in der Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Kassengeschäfte werden von zwei Kassenprüfer/innen geprüft. Jedes Jahr wird ein/e neue/r Kassenprüfer/in für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Beschlüsse werden, soweit in der Satzung nicht anders bestimmt, durch einfache Mehrheit gefasst. Die Mitgliedersammlung wählt den Vorstand, setzt die Beiträge fest und entscheidet endgültig über alle Vereinsangelegenheiten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist von der/vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn ein Viertel aller Mitglieder dieses schriftlich, unter Angabe der Gründe, verlangt.
(3) Vorstand.
Der Vorstand des Vereins besteht aus:
der/dem 1. Vorsitzenden
der/dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter/in)
der/dem Schriftführer/in
der/dem Schatzmeister/in
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, gemeinschaftlich handelnd, vertreten.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung jeweils für den Zeitraum von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
(4) Kuratorium.
Der Vorstand des Vereins bildet ein Kuratorium, dem zusätzlich
die/der jeweilige Schulleiter/in der Schule bzw. dessen Stellvertreter/in und
die/der jeweilige Vorsitzende der Schulpflegschaft bzw. deren/dessen Stellvertreter/in
angehören.
Die zwei zuletzt genannten Mitglieder sind geborene Mitglieder des Kuratoriums und brauchen nicht gewählt zu werden.
§5 Befugnisse des Kuratoriums
Das Kuratorium entscheidet über alle Aufgaben des Vereins nach § 2 der Satzung sowie über die Verwendung der Einnahmen. Kreditaufnahmen sind nicht gestattet. Das Kuratorium verfügt über die eingenommenen Beträge, seien es die Beiträge der Mitglieder oder Spenden.
§6 Geschäftsjahr
(1) Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Vereinsbeitrag: Die Mindestvereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Derzeit betragen diese:
a)
Erwachsene 12,00 € jährlich,
b) Schüler und
Auszubildende 5,00 € jährlich.
Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
§7 Protokollführung
Über jede Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von der/dem 1. und 2. Vorsitzenden und von der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
§8 Satzungsänderungen
Für Satzungsänderungen ist eine zweidrittel - Mehrheit der anwesenden Mitgliederversammlung erforderlich.
§9 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§10 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierfür ist eine zweidrittel - Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
(2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Träger der Grundschule Lieme (Stadt Lemgo), der es unmittelbar und ausschließlich für die Aufgaben der Grundschule Lieme zu verwenden hat.
(3) Die Verwendung des Vermögens darf nur nach Zustimmung des Finanzamtes Lemgo erfolgen.